Tennis: Abteilungsrichtlinien

1. Die Abteilung bietet Tennis als Breitensport an und betreibt in vernünftigem Um-
fang leistungsorientierten Tennissport.
2. Es kann jedes Mitglied des Turn- und Sportvereins 1894 e. V. Mensfelden beitre-
ten. Die Mitgliedschaft in der Abteilung beginnt mit dem 01.01. des Jahres, in dem
der Beitritt erklärt wird. Sie endet durch Vereinsausschluss, durch Tod oder mit dem
Ablauf des 31.12. des Jahres, in dem der Austritt erklärt worden ist. Die Austrittser-
klärung muss schriftlich spätestens bis zum 30.09. desselben Jahres bei der Abtei-
lung vorgelegt werden. Ein nach diesem Zeitpunkt erklärter Austritt wird erst mit Ab-
lauf des 31.12. des nächsten Jahres wirksam. Auf Antrag kann die Abteilungslei-
tung von dieser Regelung Ausnahmen zulassen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung hat keine Auswirkungen
auf die Zugehörigkeit zum Hauptverein. Jedes Mitglied der Tennisabteilung, das
nicht mehr Tennis spielen will, aber auch jedes Mitglied des Turn- und Sportvereins
1894 e. V. Mensfelden, das sich der Tennisabteilung verbunden fühlt, kann eine
passive Mitgliedschaft beantragen.
Passive Mitglieder können auf Antrag zu voll zahlenden aktiven Mitgliedern werden.
3. Die Tennisabteilung erhebt unabhängig vom Vereinsbeitrag eine Aufnahmegebühr
und gesonderte Beiträge. Die Versammlung (siehe Punkt 4.) beschließt über deren
Höhe. Die Beiträge werden im Abbuchungsverfahren eingezogen.
4. Eine Abteilungs-Jahreshauptversammlung findet im I. Quartal eines jeden Jah-
res statt. Darüber hinaus können die Abteilungsleitung oder 10 % aller stimmbe-
rechtigten Mitglieder ab 18 Jahren jederzeit die Einberufung einer Sonderver-
sammlung verlangen. Ort und Zeitpunkt der Versammlung werden von der Abtei-
lungsleitung mindestens eine Woche vorher im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hün-
felden bekannt gegeben.
5. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 % der stimmberechtig-
ten Mitglieder anwesend sind. Ihre Beschlüsse und Wahlen sind wirksam, wenn
mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten zugestimmt hat. Änderun-
gen der Richtlinien und Beitragsordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
6. Die Versammlung wählt für je zwei Jahre eine Abteilungsleitung, bestehend aus:
a) Abteilungsleiter
b) Kassierer
c) Schriftführer
d) Sportwart
e) Jugendwart
f) Turnier- und Vergnügungsausschuss.
7. Außerordentliche Ausgaben, die € 1.500 übersteigen, bedürfen der Zustimmung
der Versammlung.
8. Die Abteilungsleitung stellt eine für alle Mitglieder verbindliche Spielordnung auf.
9. Diese Richtlinien ergänzen die Satzung des Turn- und Sportverein 1894 e. V.
Mensfelden.
Abteilungsrichtlinien vom 09.10.1981, geändert: 20.04.1985, 02.03.1990, 05.03.1993, 07.03.1997, 17.03.2000
neueste Fassung 08.03.2002
Beitragsordnung
1. Die Aufnahmegebühr beträgt für
a) das erste erwachsene Familienmitglied
ab 18 Jahre
b) das zweite erwachsene Familienmitglied
c) Kinder und Jugendliche, soweit diese nicht
von der Beitragspflicht befreit sind,
d) Studenten (bis 27 Jahre), Auszubildende,
€ 150
€ 120
€ 40
Wehrpflichtige und Arbeitslose
50
Nur bei der Reaktivierung passiver Mitglieder (ehemalige Tennisspieler) entfällt die
Aufnahmegebühr.
2. Der Beitrag beträgt pro Jahr für
a) Erwachsene
b) Kinder, Schüler und Jugendliche, soweit diese nicht
von der Beitragspflicht befreit sind,
c) Studenten (bis 27 Jahre), Auszubildende,
Wehrpflichtige und Arbeitslose
d) Passive Mitglieder
€ 85
€ 30
€ 40
  € 23
Wer Anspruch auf einen Beitragsnachlass erhebt, muss diesen dem Kassierer
nachweisen. Kinder und Jugendliche, deren Eltern vollzahlende Mitglieder sind,
sind von der Beitragspflicht befreit. Sollte nur ein Elternteil vollzahlendes Mitglied
sein, ist auch nur ein Kind von der Beitragspflicht befreit. Beitragsfreie jugendliche
Mitglieder werden in dem Jahr beitragspflichtig, in dem sie 19 Jahre alt werden.
3. Jedes Mitglied hat ab dem Jahr, in welchem es 16 Jahre alt wird, die von der Jah-
reshauptversammlung festgesetzten Arbeitsstunden zu leisten. Diese sind deut-
lich im Arbeitsbuch einzutragen. Auf Antrag kann die Abteilungsleitung bei länger
andauernden Erkrankungen oder Auslandsaufenthalten ein Mitglied von der Ar-
beitspflicht befreien. Die Abteilungsleitung kann bestimmen, dass Spieler, die an
Mannschafts- oder Forderungsspielen teilnehmen, bis zu 30 % mehr Stunden zu
leisten haben als die übrigen Mitglieder. Werden die Arbeitsstunden nicht geleistet,
wird für jede nicht erbrachte Stunde
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abgebucht. Passive Mitglieder brauchen keine Arbeitsstunden zu leisten.
Abteilungsrichtlinien vom 09.10.1981, geändert: 20.04.1985, 02.03.1990, 05.03.1993, 07.03.1997, 17.03.2000
neueste Fassung 08.03.2002
Spielordnung
1. Spielberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder mit Ausnahme der passiven Mitglieder.
2. Die Spielzeit beträgt 55 Minuten.
Sie beginnt auf Platz I und III jeweils zur vollen und auf Platz II zur halben Stunde.
3. Die Platzbelegung erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens der Spieler auf der
Platzanlage. Jedes Spiel ist unter Angabe der Namen und Vornamen vor Spiel-
beginn in die dafür vorgesehene Liste einzutragen. Spieler, die sich nicht in den
Platzbelegungsplan eingetragen haben, müssen beim Eintreffen weiterer Spieler
den Platz sofort räumen, auch wenn ihre „Spielzeit“ noch nicht vorüber ist.
4. Sind alle Plätze bei der Ankunft belegt, ist eine Eintragung auf Platz I und Platz II
für den nach dem Belegungsplan zuerst freiwerdenden Platz möglich – und zwar
pro Spielpaarung (einschließlich Doppel) nur für eine Stunde. Eintragungen für
einen späteren Spielbeginn gelten nur in direkter Zeitfolge an die Belegungen.
Sollten sich Wartezeiten von mehr als 2 Stunden ergeben, sind die Einzelspiele ab-
zubrechen und Doppel zu vereinbaren.
Jedes Mitglied ist berechtigt, eine Stunde innerhalb einer Woche auf Platz III mit
einem „x“ vor dem Namen zu reservieren. Findet dort Vereinstraining statt, so
kann diese Stunde auf Platz II eingetragen werden. Im Falle einer Verhinderung
der/ des Spielers wird um rechtzeitige Streichung der Reservierung gebeten.
Weitere Reservierungen sind – bis auf Forderungsspiele – unzulässig.
Alle Eintragungen und Reservierungen behalten ihre Gültigkeit nur
bis 10 Minuten nach eingetragenem Spielbeginn.
5. Forderungsspiele sind mit Vorbuchung nur auf Platz I gestattet, jedoch nicht
sonntags. Bei der Vereinbarung ist der Termin ins Forderungsbuch und in den Be-
legungsplan einzutragen. Vorrang hat der Spieler, der die Forderung zuerst einge-
tragen hat.
6. Jedes Abteilungsmitglied (ausgenommen passive Mitglieder) hat die Möglichkeit,
mit Gästen zu spielen. Für das Spielen mit Gästen ist pro Platz und Stunde 0,5 Ar-
beitsstunde zu leisten. Der Name des Gastspielers ist mit dem Zusatz „Gast“ in
den Belegungsplan einzutragen. Ein Gastspieler darf pro Saison max. 10 Stunden
spielen.
Sollte ein passives Mitglied ausnahmsweise spielen wollen, so kann es dies nur
als Gast eines aktiven Mitgliedes.
Gemäß einer Vereinbarung zwischen TC Hünfelden, TV Dauborn und Turn- und
Sportverein 1894 e. V. Mensfelden wird für Gastspieler aus diesen Vereinen keine
Arbeitsstunden berechnet. Sie sind im Belegungsplan als „Gast TC / TV“ zu kenn-
zeichnen. Das Spielen mit Gästen ist werktags grundsätzlich nur bis 17:00 Uhr
möglich; es sei denn, es handelt sich um eine Reservierung auf Platz III.
An Sonn- und Feiertagen sollen die Plätze den Abteilungsmitgliedern vorbe-
halten bleiben.
7. Turniere sind rechtzeitig beim Sportwart anzumelden und werden von ihm in den
Belegungsplan eingetragen. Somit sollen Kollisionen vermieden werden.
8. Montags bis freitags ab 18:00 Uhr haben Erwachsene und Jugendliche (ab 16 Jah-
re) Spielrecht vor Kindern (bis 16 Jahre). Dabei ist es bedeutungslos, ob Kinder
untereinander oder mit Erwachsenen spielen.
Ausgenommen ist auch hier die Reservierung auf Platz III.
Abteilungsrichtlinien vom 09.10.1981, geändert: 20.04.1985, 02.03.1990, 05.03.1993, 07.03.1997, zuletzt
Anhang zur Abteilungsrichtlinie von 2002-03-08, Dokument wurde 17.03.2000am
neueste Fassung 08.03.2002
2004-02-10 geändert
9. Trainerstunden auf unserer Platzanlage
Folgende Rahmenbedingungen sind festgelegt worden:
1. Wenn ein Mitglied der Abteilung bezahltes Training geben möchte, ist dies nur
nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
2. Platzbelegung: wenn beide (Trainer und Schüler) Mitglied der Tennisabteilung
sind, wird nach der Spielordnung verfahren.
3. Ist entweder der Trainer oder der Schüler kein Mitglied der Tennisabteilung,
kann durch Vorbuchen und Eintragung mit „Gast“ gespielt werden. Für das Spie-
len mit Gästen ist pro Platz und Stunde 0,5 Arbeitsstunde zu leisten. Ist der Trai-
ner Mitglied der Tennisabteilung darf er max. 5 Stunden mit dem gleichen Gast
(pro Saison) trainieren.
Trainer, deren Ausbildung vom Verein bezuschusst wurde, sind verpflichtet auf Ver-
langen bis zu 10 Stunden pro Saison für die Abteilung kostenfrei im Trainingsbe-
reich tätig zu sein. Die Trainingsstunden der Vereinstrainer werden im Belegungs-
plan vorgebucht.
Abteilungsrichtlinien vom 09.10.1981, geändert: 20.04.1985, 02.03.1990, 05.03.1993, 07.03.1997, zuletzt
Anhang zur Abteilungsrichtlinie von 2002-03-08, Dokument wurde 17.03.2000am
neueste Fassung 08.03.2002
2004-03-30 geändert
Informationsblatt
Arbeitseinsatz
1. Die umfangreiche Pflege der Tennisanlagen, die Betreuung während der von der Ab-
teilung initiierten Turniere und vieles mehr erfordern einen hohen Arbeitseinsatz.
2. Alle Abteilungsmitglieder (gem. Beitragsordnung Punkt 3. sind daher aufgefordert,
diese Tätigkeiten zu übernehmen.
3. Als Minimum an Arbeitsstunden ist jedoch für ein Jahr / eine Spielsaison festgelegt:
a) Männer und männliche Jugendliche ab 16 Jahre leisten 5 Stunden
b) Frauen und weibliche Jugendliche ab 16 Jahre leisten 4 Stunden
eine nicht geleistete Arbeitsstunde wird berechnet mit: €
10
Dieses Minimum gilt zur Zeit nicht für Mitglieder, die nicht gespielt haben.
Passive Mitglieder brauchen keine Arbeitsstunden zu leisten.
4. Bei länger andauernden Erkrankungen oder Auslandsaufenthalten kann die Abtei-
lungsleitung – auf Antrag – Mitglieder von der Arbeitspflicht befreien.
5. Die Abteilungsleitung verlangt zurzeit nicht, dass Spieler, die an Mannschafts- oder
Forderungsspielen teilnehmen, bis zu 30 % mehr Stunden zu leisten haben als die üb-
rigen Mitglieder.
6. Möglichkeiten zum Ableisten der Arbeitsstunden können sein:
a) Hütte putzen gemäß Putzplan
b) Thekendienst bei Turnieren gemäß Turnierausschuss
c) Unterstützung bei der Jugendarbeit gemäß Jugendwart
d) Platzaufbau gemäß Bauausschuss
e) Platzpflegearbeiten gemäß Bauausschuss
f) gemäß Bauausschuss
Platzabbau
g) Pflege der Außenanlagen gemäß Bauausschuss
h) Pflege der Hütte gemäß Bauausschuss
i) Obstbaumpflege und Obstpflücken gemäß Bauausschuss
j) Zustelldienst gemäß Abteilungsleitung
Anhang zur Abteilungsrichtlinie von 2002-03-08, Dokument wurde zuletzt
Abteilungsrichtlinien vom 09.10.1981, geändert: 20.04.1985, 02.03.1990, 05.03.1993, 07.03.1997, 17.03.2000
neueste Fassung 08.03.2002
2002-03-08 geändert
am
Informationsblatt
Verkauf von Getränken
1. Die Getränke stehen in der Tennishütte für jedes Mitglied zugänglich bereit und zwar
in den Kühlschränken oder in den Getränkekisten.
2. Werden Getränke aus den Kühlschränken entnommen, so sollten diese gelegentlich
wieder befüllt werden.
3. Eine sofortige Bezahlung der Getränke ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Der Verzehr ist in eine in der Tennishütte ausliegende Liste gemäß Beschreibung /
Muster einzutragen und abzuzeichnen.
4. Die Abrechnung erfolgt durch den Getränkewart.
5. Die Getränke ihrer Gäste tragen die Mitglieder bei sich ein.
6. Für den Nachweis und die Bezahlung des Getränkeverzehrs von Gastmannschaften
sind die jeweiligen Mannschaftsführer verantwortlich.
Die Verfahrensweisen sind mit dem Getränkewart abzusprechen.
7. Der Getränkeverkauf bei Turnieren und geselligen Veranstaltungen liegt in der Ver-
antwortung des Turnier- und Vergnügungsausschusses.
Die Abrechnung erfolgt unter Beteiligung des Getränkewartes.
Anhang zur Abteilungsrichtlinie von 2002-03-08, Dokument wurde zuletzt am
Abteilungsrichtlinien vom 09.10.1981, geändert: 20.04.1985, 02.03.1990, 05.03.1993, 07.03.1997, 17.03.2000
2010-03-09 geändert
neueste Fassung 08.03.2002