COVID-19 Schutz- und Handlungskonzept

Gültig ab dem 1.8.2020

Grundsätzliche Regeln

  • Die nachfolgenden allgemeine Regeln gelten für alle Sportstätten des TuS Mensfelden.
  • Zusätzlich sind weitere Regeln der jeweiligen Sportfachverbände maßgebend.
  • Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
  • Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der TuS Mensfelden empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin am Training teilzunehmen.

Information und Überwachung

  • Die Regeln werden an den Sportstätten den Sportlern durch Aushang bekannt gemacht.
  • Die Abteilungsleiter informieren die jeweiligen Übungsleiter oder bei einem individual Training die Sportler direkt über die Regeln.
  • Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen (nicht die Adresse) der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren. Dieses Daten sind vier Wochen aufzubewahren. Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing-App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist.

Hygieneregeln

  • Umkleideräume, Duschen und Gemeinschaftsräume dürfen genutzt werden. Die Vorgabe eines Mindestabstandes von 1,5 Metern bleibt weiter bestehen. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  • Die Sportler kommen möglichst bereits umgezogen auf das Sportgelände. Hallenschuhe werden in der Halle angezogen.
  • Vor und nach dem Aufbau bzw. Abbau von Sportgeräten waschen sich die Übungsleiter und Sportler die Hände.
  • Während der Übungseinheit, desinfizieren sich die Sportler regelmäßig die Hände.
  • Nach einer Übungseinheit, werden durch die Sportler Oberflächen von Übungsgeräten (Matten, Bänke, Gewehre usw.) desinfiziert.
  • Wenn Sportler eigene Sportgeräte zum Training mitbringen, sind diese zu Kennzeichnen und dürfen auch nur vom Eigentümer genutzt werden.
  • Haltet beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und dreht Euch weg.
  • Niest oder hustet am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwendet dies nur einmal und entsorgt es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
  • Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, solltest du sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und dich ebenfalls dabei von anderen Personen abwenden.

Distanzregeln

  • Grundsätzlich gilt weiterhin in das Abstandsgebot von 1,5 Metern.
  • Bestehende Beschränkungen bezüglich der Durchführung von Mannschaftssport und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bestehen nicht mehr.
  • Auch beim Betreten und Verlassen der Sportstätten, insbesondere der Erich-Valeske-Halle, sind die Distanzregeln zu beachten.
  • Die Übungsteilnehmer verzichten auf Rituale, wie Händeschütteln, Umarmungen, Abklatschen usw.
  • Fahrgemeinschaften sollen nicht gebildet werden.