Taekwondo: Trainingsordnung

1. Sauberkeit des Körpers, der Sportkleidung und besonders der Füße ist Pflicht.
Finger und Fußnägel sind kurz zu halten.Schmuck darf während der Übungsstunden wegen
Verletzungsgefahr nicht getragen werden.

2. Vor dem Training dürfen weder Alkohol noch Drogen eingenommen werden.

3. Jeder Schüler/in hat rechtzeitig auf der Trainingsfläche zu erscheinen.

4. Es ist jedem Trainingsteinehmer untersagt, Freunde/innen mit in die Umkleidekabinen zu nehmen.

5. Jeder Teilnehmer ist angehalten in den Umkleideräumen,Duschen und Toiletten selbst für Ordnung zu sorgen.Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

6. Mutwillige Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.

7. Das betreten der Trainingsfläche ist nur barfuß oder in geeigneten Trainingsschuhe erlaubt.
Das Training ist nur in ordnungsgemäßer Kleidung (Taekwondo-Anzug) erlaubt.

8. Bei ungebührlichem Verhalten obliegt es dem Übungsleiter den/die Schüler/in vom Training
auszuschließen.

9. Die Abteilungsleitung ist zur fristlosen Kündigung befugt, bei:
-wiederholtem ungebührlichem Verhalten innerhalb des Trainings
-bei mißbräuchlicher Anwendung der erlernten Kampfkünste in der Öffentlichkeit.

10. Jeder Teilnehmer, Schüler/in bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte erklärt, daß er/sie sich vor
Unterschrieftleistung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen hat, und das gegen die Ausübung der
betreffenden Sportart keinerlei ärztliche Bedenken bestehen.

11. Der interne Abteilungsbeitrag zum Bestreiten der laufenden Unkosten
( Übungsleiter, Trainingsmatten, Pratzen, Bruchtestmaterial, Verbandsbeiträge u.s.w. ) ist bis zum dritten
Trainingstag eines jeden Monats zu entrichten.
Wird dieser Termin ohne treffende Gründe überschritten, führt dies zum Ausschluß bei den
Übungsstunden.